Deutsches Kultur- und Bildungszentrum e.V.

Dollendorfer Straße 412
53639 Königswinter-Heisterbacherrott
 Telefon 02244 / 886-0
eMail info@hausschlesien.de

Satzung

Auszug aus der Satzung des Vereins HAUS SCHLESIEN e.V.

§ 1 Name und Sitz

Der Verein führt den Namen HAUS SCHLESIEN - Deutsches Kultur- und Bildungszentrum e. V. - (abgekürzt: HAUS SCHLESIEN).
Er ist im Vereinsregister eingetragen und hat seinen Sitz in Königswinter (Ortsteil Heisterbacherrott).


§ 2 Zweck

Das HAUS SCHLESIEN ist Zentrum für die Sammlung, Dokumentation, Pflege, Erhaltung sowie Präsentation und Vermittlung der Kultur und Geschichte Schlesiens. Es ist Bildungs- und Weiterbildungseinrichtung der Schlesier, der Freunde Schlesiens und deren Vereinigungen. Das HAUS SCHLESIEN ist Repräsentationsstätte der deutschen Kulturlandschaft Schlesien. Es nimmt zur Erfüllung dieses Satzungszwecks folgende Aufgaben wahr:

a) Das HAUS SCHLESIEN führt kulturelle Bildungs- und Weiterbildungsveranstaltungen und -maßnahmen durch.

b) Das HAUS SCHLESIEN ist wissenschaftlich tätig und Arbeits- und Forschungsstätte, insbesondere für Personen aus Wissenschaft, Wirtschaft, Politik, Kunst, Kirche und Literatur, deren Schaffen in Verbindung mit Schlesien steht.

c) Das HAUS SCHLESIEN errichtet und unterhält ein Museum zur Sammlung, Aufbewahrung und Ausstellung von schlesischem Kulturgut und von Gegenständen der Landes- und Volkskunde (Schaufenster Schlesien) sowie eine Bibliothek und ein Archiv mit dem Ziel der Darstellung der historischen, politischen und kulturellen Entwicklung Schlesiens in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft.

d) Das HAUS SCHLESIEN pflegt die Beziehungen zu den Nachbarn Deutschlands, insbesondere zu den östlichen, mit dem Ziel einer besseren gegenseitigen Verständigung.

e) Das HAUS SCHLESIEN arbeitet mit schlesischen Stiftungen und anderen Einrichtungen zusammen. Hierzu gehört insbesondere die Landsmannschaft Schlesien -Nieder- und Oberschlesien e.V.-.

Das HAUS SCHLESIEN lädt diese Einrichtungen - ohne Kostenübernahme - jährlich mindestens einmal zu einem Meinungsaustausch über die Ziele und Arbeiten aller schlesischen Einrichtungen im Rahmen eines "Schlesischen Forums" ein. Der Vorstand des Vereins HAUS SCHLESIEN unterrichtet die Teilnehmer am "Schlesischen Forum" über die Entwicklungen des Hauses. Er soll Anregungen und Empfehlungen aus dem "Schlesischen Forum" nach Möglichkeit berücksichtigen. Hierüber hat der Vorstand die Mitgliederversammlung zu unterrichten.

f) Der Satzungszweck soll insbesondere verwirklicht werden durch die Unterhaltung eines Heimbetriebs als Begegnungsstätte für Jugendliche und Erwachsene.


§ 14 Inkrafttreten der Satzung

Die Satzung ist von der Mitgliederversammlung am 08. April 2001 beschlossen worden. Sie tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft. Sie löst die früheren Fassungen der Satzung vom 9. November 1973, 20. Januar 1991, 01. April 1996, 03. September 1998 und 29. Mai 2001 ab.
Eingetragen beim Amtsgericht Königswinter unter der Nummer VR 607 am 24.Juni 2003.